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   BGH, 04.11.1980 - 5 StR 508/80   

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https://dejure.org/1980,1234
BGH, 04.11.1980 - 5 StR 508/80 (https://dejure.org/1980,1234)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1980 - 5 StR 508/80 (https://dejure.org/1980,1234)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1980 - 5 StR 508/80 (https://dejure.org/1980,1234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Entscheidung des Gerichts über das Absehen von der Vereidigung einer Zeugin - Ausschluss der Revisionsmöglichkeit bei einer rechtsirrigen prozessleitenden Anordnung des Vorsitzenden bezüglich der Nichtvereidigung einer Zeugin - Stillschweigende Anordnung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 71
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.06.1951 - 1 StR 238/51
    Auszug aus BGH, 04.11.1980 - 5 StR 508/80
    Dieser Grundsatz findet aber keine Anwendung, wenn der Vorsitzende eine solche Anordnung nicht getroffen hat (BGHSt 1, 269,273; BGH Urt. v. 5. November 1974 - 5 StR 289/74; Beschl, v. 8.7.1976 - 2 StR 210/76 -).
  • BGH, 11.01.1977 - 5 StR 252/76

    Ludwig Hahn

    Auszug aus BGH, 04.11.1980 - 5 StR 508/80
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings anerkannt, daß eine rechtsirrige prozeßleitende Anordnung des Vorsitzenden, die sich auf die Nichtvereidigung eines Zeugen bezieht, mit der Revision nicht geltend gemacht werden kann, wenn der Beschwerdeführer es unterlassen hat, die Entscheidung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO herbeizuführen (vgl. BGH Urt. v. 16. November 1976 - 5 StR 480/76 - Urt. v. 11. Januar 1977 - 5 StR 252-253/76 -).
  • BGH, 16.11.1976 - 5 StR 480/76

    Verurteilung wegen Meineides und wegen falscher uneidlicher Aussage -

    Auszug aus BGH, 04.11.1980 - 5 StR 508/80
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings anerkannt, daß eine rechtsirrige prozeßleitende Anordnung des Vorsitzenden, die sich auf die Nichtvereidigung eines Zeugen bezieht, mit der Revision nicht geltend gemacht werden kann, wenn der Beschwerdeführer es unterlassen hat, die Entscheidung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO herbeizuführen (vgl. BGH Urt. v. 16. November 1976 - 5 StR 480/76 - Urt. v. 11. Januar 1977 - 5 StR 252-253/76 -).
  • BGH, 05.11.1974 - 5 StR 289/74

    Nichtvereidigung von Zeugen ohne dahingehenden Gerichtsbeschluss oder Anordnung

    Auszug aus BGH, 04.11.1980 - 5 StR 508/80
    Dieser Grundsatz findet aber keine Anwendung, wenn der Vorsitzende eine solche Anordnung nicht getroffen hat (BGHSt 1, 269,273; BGH Urt. v. 5. November 1974 - 5 StR 289/74; Beschl, v. 8.7.1976 - 2 StR 210/76 -).
  • BGH, 26.02.1974 - 5 StR 33/74

    Aufhebung eines Urteils wegen Unzucht mit einem Kind - Verstoß gegen das

    Auszug aus BGH, 04.11.1980 - 5 StR 508/80
    Bei dieser Sachlage muß davon ausgegangen werden, daß bei der gleichzeitigen Entlassung aller am 17. April 1980 vernommenen Zeugen eine Entschließung zur Vereidigung der Zeugin K. versehentlich unterblieben ist (BGH Urt. v. 26. Februar 1974 - 5 StR 33/74-).
  • BGH, 08.07.1976 - 2 StR 210/76

    Entlassung eines Zeugen als stillschweigende Anordnung, dass dessen Vereidigung

    Auszug aus BGH, 04.11.1980 - 5 StR 508/80
    Dieser Grundsatz findet aber keine Anwendung, wenn der Vorsitzende eine solche Anordnung nicht getroffen hat (BGHSt 1, 269,273; BGH Urt. v. 5. November 1974 - 5 StR 289/74; Beschl, v. 8.7.1976 - 2 StR 210/76 -).
  • BGH, 31.03.1992 - 1 StR 7/92

    Vorübergehende Ausschließung des Angeklagten (Unterrichtungspflicht des Gerichts

    Die Revision ist deshalb bei dem vorliegenden Verstoß auch nicht von der Anrufung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO abhängig (vgl. BGH NStZ 1981, 71; Treier in KK 2. Aufl. § 238 Rdn. 18; Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. § 238 Rdn. 22).
  • BGH, 06.09.2000 - 1 StR 364/00

    Verlesung der Niederschrift über eine richterliche Vernehmung; Entscheidung über

    Diesen Verfahrensverstoß kann der Angeklagte rügen, auch wenn er keine Entscheidung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO herbeigeführt hat (BGH NStZ 1981, 71; BGH StV 1992, 146).
  • BGH, 08.04.1987 - 3 StR 7/87

    Verwerfung der Revision

    Die Revision kann ihn rügen, auch wenn die Verteidigung keine Entscheidung des Gerichts (§ 238 Abs. 2 StPO) herbeigeführt hat; darauf kommt es nicht an, weil der Vorsitzende eine Entscheidung, wonach der Zeuge nicht zu vereidigen sei, nicht getroffen hatte (BGHSt 1, 269, 273; BGH NStZ 1981, 71).
  • OLG Koblenz, 10.04.2001 - 1 Ss 55/01

    Sexueller Missbrauch eines Kindes; Bewährung; Verteidigungsgebot;

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ergibt sich im Anwendungsbereich des § 60 StPO nur dann, wenn gar keine Entscheidung über die Vereidigung ergangen ist (BGHR StPO § 59 Satz 1, Entscheidung, fehlende 2; BGH NStZ 1987, 374; BGH NStZ 1981, 71 und BGH StV 92, 146; Kleinknecht, a.a.O. § 59 Rdnr. 11, Karlsruher Kommentar/Tolksdorf § 238 Rdnr. 18).
  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 154/84

    Nichtvereidigung eines Zeugen als Verfahrensfehler - Nichtberücksichtigung des

    Bei dieser Sachlage muß davon ausgegangen werden, daß eine Entschließung zur Vereidigung des Zeugen Sch.-H. versehentlich unterblieben ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 1974 - 5 StR 33/74; BGH NStZ 1981, 71).
  • BGH, 28.01.1992 - 5 StR 3/92

    Unterlassene Zeugenvereidigung - Ausdrückliche Entscheidung über Vereidigung -

    Darauf kommt es aber nicht an, weil eine Anordnung des Vorsitzenden nicht ergangen ist (BGHSt 1, 269, 273; BGH NStZ 1981, 71; BGHR StPO § 59 Satz 1 Entscheidung, fehlende 2 und 3; Beschluß des Senats vom 24. Oktober 1989 - 5 StR 490/89 -).
  • BGH, 09.12.1983 - 3 StR 323/83

    Ausländische Zeugen - Hindernis - Beseitigung - Verteidigung - Nachholung -

    Obwohl § 251 Abs. 4 Satz 4 StPO ausdrücklich vorschreibt, daß die Vereidigung nachzuholen ist, wenn sie dem Gericht notwendig erscheint und noch ausführbar ist, haben weder der Vorsitzende (vgl. KK-Meyer § 251 StPO Rdn. 24) noch das Gericht eine Entschließung darüber getroffen, daß er nicht zu vereidigen sei (vgl. BGH NStZ 1981, 71).
  • BGH, 13.12.1988 - 5 StR 550/88

    Kenntnis aller Verfahrensbeteiligten von dem Grund der Unvereidigung eines Zeugen

    Es mag zwar ausnahmsweise Fälle geben, in denen aufgrund einer eindeutigen Sachlage oder eines unzweideutigen Verfahrensganges alle Verfahrensbeteiligten den Grund der Nichtvereidigung eines Zeugen erkennen können (vgl. BGHSt 10, 109, 112; BGH VRS 31, 188, 190; BGH NStZ 1981, 71; NStZ 1987, 374; BGH Urt. vom 8. Mai 1958 - 4 StR 404/57; Beschl. vom 8. Juli 1976 - 5 StR 210/76).
  • BGH, 03.02.1987 - 1 StR 730/86

    Entscheidung des Gerichts über die Nichtvereidigung einer Zeugin als wesentliche

    Der in der Rechtsprechung anerkannte Grundsatz, daß eine rechtsirrige prozeßleitende Anordnung des Vorsitzenden, die sich auf die Nichtvereidigung eines Zeugen bezieht, mit der Revision nicht gerügt werden kann, wenn der Beschwerdeführer es unterlassen hat, die Entscheidung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO herbeizuführen (vgl. BGHSt 3, 368, 370; BGH, Urteile vom 16. November 1976 - 5 StR 480/76 - und vom 11. Januar 1977 - 5 StR 252 - 253/76), steht der Geltendmachung des Verfahrensfehlers nicht entgegen, da dieser Grundsatz keine Anwendung findet, wenn der Vorsitzende eine solche Anordnung nicht getroffen hat (vgl. BGH NStZ 1984, 371; BGH NStZ 1981, 71, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.10.1989 - 5 StR 490/89

    Unterlassen der Vereidigung eines Zeugen

    Die Revision kann ihn rügen, auch wenn die Verteidigung keine Entscheidung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO herbeigeführt hat; darauf kommt es nicht an, weil eine Anordnung des Vorsitzenden nicht ergangen ist (BGHSt 1, 269, 273; BGH NStZ 1981, 71; BGHR StPO § 59 Satz 1 Entscheidung, fehlende 2 und 3).
  • BGH, 22.06.1988 - 3 StR 222/88

    Anforderungen an die Erklärung der Nichtnachholbarkeit einer Zeugenvereidigung

  • KG, 28.09.1999 - 1 Ss 166/99
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